Rauchmelder
Informationen zum Rauchmelder | Grundsätzliches zum Rauchmelder
Alle in Deutschland im Handel erhältlichen Rauchmelder sind entsprechend der DIN14604 gefertigt und zertifiziert. In Deutschland wird die Zertifizierung nach DIN vom VdS und vom TÜV Kriwan vorgenommen. Diese DIN legt fest über welche Eigenschaften ein Rauchmelder verfügen muss. So ist unter anderem festgelegt, dass ein Rauchmelder über eine Prüftaste verfügen muss, er durch ein akustisches Signal einen niedrigen Batteriestand 30 Tage vor der Entladung ankündigt und der Alarm eine Lautstärke von mindestens 85dB haben muss. Somit verfügen alle erhältlichen Rauchmelder über diese Mindestvorrausetzung. Der Unterschied zwischen preisgünstigen und „teuren“ Rauchmelder liegt meist in längerer Laufzeit (resultierend aus besserer Verarbeitung), höhere Alarmsicherheit (weniger Fehlalarme) und Sonderfunktionen. Sonderfunktionen sind Funktionen wie die Stummschaltung welche Ihnen die Möglichkeit gibt den Rauchmelder bei einem Fehlalarm für einen Zeitraum von 10 min in seiner Empfindlichkeit herabzusetzen und somit zu deaktivieren. Nach 10 Minuten setzt sich der Rauchmelder selbstständig zurück.
Im Gegensatz zur weitläufigen Meinung ist eine LED die die Ordnungsgemäße Funktion eines Rauchmelders anzeigt nicht Pflicht. Bei Modellen wie dem Pyrexx PX-1 oder den EI-Electronics Rauchmeldern der 650er Serie gibt es diese LED nicht und ist auch für besonders sensible Menschen im Schlafzimmer geeignet.RauchmelderpflichtDie Pflicht zur Montage von Rauchmelder wird in Deutschland auf Länderebene geregelt und in der Landesbauordnung verankert. Eine aktuelle Übersicht zur Regelung der Pflicht in den jeweiligen Bundesländern finden Sie hier.
Montageort vom Rauchmelder
Ausgerüstet werden sollten Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flucht- und Rettungswege, sowie auch Wohnzimmer und Arbeitszimmer. Grundsätzlich bietet jeder Raum mit elektrischen Geräten ein Gefahrenpotential. In Bad und Küche, sowie in Räumen mit einer hohen Staubbelastung (Keller, gedämmter Dachboden) empfehlen wir Hitzemelder. Diese schlagen ab einer Temperatur oberhalb von 58°C Alarm. Für den Montageort in den Räumen gilt grundsätzlich in der Mitte des Raumes an der Decke. Empfehlungen für Sonderfälle können Sie bei uns telefonisch erfragen bzw. sich in unserem Infobereich belesen
Rauchmelderpflicht in Deutschland
Viele Menschen halten das Installieren von Rauchmeldern immer noch für Unsinn. Dabei ist es statistisch erwiesen, dass durch diese Rauchmelder schon viele Menschenleben gerettet werden konnten. Ein Brand entsteht schnell. Oftmals wird er jedoch von den Bewohnern nicht bemerkt, da es häufig nachts zu Bränden kommt. In den meisten Fällen verbrennen die Opfer auch nicht, sondern sie sterben an einer Rauchvergiftung, denn wer schläft, nimmt den Brandgeruch nicht wahr. Ein Rauchmelder hat deshalb die Aufgabe, die Personen in den Wohnungen zu warnen, wenn es zu einem Brand gekommen ist. Die Stromversorgung erfolgt durch Batterien und sie schlagen sofort Alarm, wenn Rauch auftritt.
Gibt es eine Rauchmelderpflicht in Deutschland?
Es gibt fast im ganzen Bundesgebiet eine Rauchmelderpflicht. Lediglich in Berlin, Brandenburg und in Sachsen ist das Anbringen von Rauchmeldern keine Pflicht. Rheinland-Pfalz war das erste Bundesland, das im Jahr 2003 eine Rauchmelderpflicht eingeführt hatte. Viele weitere Bundesländer haben sich diesem Beispiel angeschlossen. Die Verpflichtung für das Anbringen von Rauchmeldern regelt jedes Bundesland für sich in der Landesbauordnung.
Bayern
Seit September 2012 besteht hier eine Rauchmelderpflicht für alle Neubauten, die ab 1.1.2013 gebaut wurden. Die Übergangsfrist für Bestandsbauten endet am 31.12.2017. Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Geregelt wird dies in der Bayrischen Bauordnung. Für den Einbau sind die Vermieter zuständig. Übernimmt dieser nicht die Wartung, muss diese vom Mieter veranlasst werden.
Was geschieht, wenn keine Rauchmelder trotz Pflicht installiert wurden?
Sollten bei einem Brand Personen oder Sachen zu Schaden kommen, dann kann dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Außerdem können Versicherungen für Wohngebäude oder Hausrat die Leistungen bei Fehlen eines Rauchmelders kürzen. Auch das Nichtwissen der gesetzlichen Vorgaben schützt nicht. Man sollte nicht vergessen, dass bei einem Brand auch Familienmitglieder umkommen können. Mit einem Rauchmelder hätte das verhindert werden können. Die Frage beantwortet sich deshalb eigentlich schon von selbst. Allerdings sollte auch erwähnt werden, dass es keine Kontrolleure gibt, die die Wohnungen auf Rauchmelder überprüften. Jeder Besitzer einer Wohnung ist selbst dafür verantwortlich, die gesetzliche Regelung im jeweiligen Bundesland zu befolgen.